Hausrecht


Geltungsbereich

Das Hausrecht gilt für alle Räumlichkeiten und Außenbereiche von Zucker & Zorn, Bahnhofstraße 2A, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Zutritt

Der Zutritt ist Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein gültiger Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern oder des Hauses zu verweisen.

Verhalten

Garderobe & Einlass

Auf Anweisung des Personals ist die Garderobe zu nutzen. Taschen können durchsucht werden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Haftung

Zucker & Zorn haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen. Schäden, die durch Gäste verursacht werden, können in Rechnung gestellt werden.

Stand: Januar 2026 — Zucker & Zorn GmbH, Geschäftsführer Julian Schilling

← Zurück zur Startseite